Beleuchtung

Es werde Licht! Die richtige Fahrradbeleuchtung

Wer plant, sein Rad auch in der Abenddämmerung und nachts zu verwenden, für den gehören ein Vorder- und Rücklicht definitiv zur Basis-Ausstattung. Einerseits, um sich selbst zu schützen, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer und natürlich, um gesetzestreu unterwegs zu sein.

Wer bei Dunkelheit ohne Licht fährt, lebt gefährlich und macht sich strafbar. Die Vorschriften für ein verkehrstüchtiges Fahrrad haben sich in letzten Jahren zum Glück etwas gewandelt, sodass nicht mehr nur eine fest montierte Lichtanlage mit Seiten- oder Nabendynamo erlaubt ist. Mittlerweile mindestens genauso etabliert sind kompakte und mitunter auch ohne zusätzlichen Halterungsmechanismus bequem zu befestigende Lichter, die mit Batterien oder Akkus betrieben werden. Wer trotzdem auf eine fest montierte Lichtanlage zurückgreifen will – diese sind heute deutlich leistungsstärker, dabei jedoch leichter und kleiner als früher.

✅Fahrradbeleuchtung günstige Kaufen

Inhaltsverzeichnis

Die Vorschriften nach StVZO für Beleuchtung im Straßenverkehr

Was muss ich beim Kauf von Fahrradbeleuchtung beachten?

Wieviel Lux sollte gute Fahrradbeleuchtung haben?

Akku, Batterie oder doch Dynamo? Vorteile und Nachteile

Die Vorschriften nach StVZO für Beleuchtung im Straßenverkehr

Eine Verpflichtung für einen Dynamo gibt es schon seit 2013 nicht mehr, eine Pflicht für funktionierende Fahrradbeleuchtung am Fahrrad, gilt aber nach wie vor. Erst dann gilt es als StVZO-konform. Neuerdings dürfen die Scheinwerfer und Rückleuchten auch mit Funktionen wie Tagfahrlicht, Fern- und Bremslicht aufwarten. Eine Zulassung für Leuchten, die mit Batterien oder Akkus betrieben werden, gibt es schon länger. In jedem Fall gilt folgende Ausstattung:

  • Ein weißer Scheinwerfer, der nach vorn zeigt sowie ein weißer Frontreflektor.
  • Ein rotes Rücklicht hinten und ein roter Großflächenreflektor, der über das Prüfzeichen Z verfügt.
  • Reflektoren an beiden Pedalen, die nach vorn und hinten andere Lichtquellen reflektieren.
  • Jeweils zwei gelbe Reflektoren, die an den Speichen beider Räder angebracht sind. Alternativ weiße Reflexstreifen an den Reifen/Felgen.
  • Sollte das Rücklicht durch einen Anhänger verdeckt sein, muss dieser eine eigene Schlussleuchte aufweisen

Was muss ich beim Kauf von Fahrradbeleuchtung beachten?

Um wirklich als StVZO-konform zu gelten, muss die Beleuchtungsausstattung eine amtliche Bauartgenehmigung aufweisen, die vom Kraftfahrt-Bundesamt ausgegeben wird. Kennzeichen ist hier eine Wellenlinie, der Buchstabe K und eine Prüfnummer. Auch solltest du die o.g. Vorschriften bzgl. der Anzahl und Platzierung beherzigen. Daneben ist ein großer Streueffekt des Lichtkegels wichtig. Achte deshalb auch auf den Beleuchtungsbereich und die Lichtverteilung.

Wieviel Lux sollte gute Fahrradbeleuchtung haben?

Die Vorschrift durch die StVZO ist eindeutig. Der Scheinwerfer sollte eine Lichtstärke von mindestens 10 Lux produzieren. Gemessen wird diese 10 Meter von der Lichtquelle entfernt mitten im Lichtkegel und senkrecht zur Fahrbahn. Das heutige Leuchtmittel der Wahl sind LED-Lampen. Sie sind hell, stromsparend und langlebig. Moderne Fahrradbeleuchtung übertrifft den Wert von 10 Lux zumeist. Falls du beim Kauf auf die Einheit Lumen statt Lux triffst: ein Lux ist gleichzusetzen mit einem Lumen pro Quadratmeter.

Akku, Batterie oder doch Dynamo? Vorteile und Nachteile

Der Vorteil eines Dynamos liegt auf der Hand, denn mit einer integrierten Beleuchtung hat man diese allzeit bereit dabei. Man braucht sich um einen entladene Batterie oder Akku zu sorgen. Bei Dynamos wird zwischen zwei Varianten unterschieden: dem Felgen- und dem Nabendynamo. Der Felgendynamo produziert die benötigte Lichtenergie mittels Reibung am Reifen oder an der Felge, was zusätzliche Kraft kostet. Deshalb lässt sich der Felgen-Dynamo bei Nichtbenutzung auch zur Seite klappen. Beim Nabendynamo wird die Lichtenergie durch einen Magneten erzeugt, der nahezu reibungslos in der Nabe kreist und tagsüber sogar Energie für ein Smartphone, Navi oder eine Kamera bereitstellen kann. Auch kann die Witterung ihm nichts anhaben, dafür ist er schwerer als ein Felgendynamo.

Leuchten mit Batterien oder Akkus lassen sich leicht nachrüsten und meist einfach am Lenker, Gepäckträger oder der Sattelstütze mit einem Schnappverschluss anbringen und auch wieder entfernen, damit diese nicht entwendet werden können. Anders als Dynamoleuchten sind sie witterungsbeständig und immer an, auch, wenn das Rad steht. Mit einer Lichtstärke von bis zu 90 Lux leuchten sie deutlicher heller als gesetzlich vorgeschrieben. Auf der andere Seite ist aber ihre Laufzeit begrenzt, sodass du, falls mal eine wirklich lange Radtour ansteht, einen Ersatzakku bzw. -batterien oder eine weitere Leuchte dabei haben solltest.